Leistungsübersicht
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützt den Bauherrn gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben, um Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden und Sicherheit sowie Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.
1. Leistungen in der Planungsphase (§ 3 BaustellV)
Beratung des Bauherrn zu sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Anforderungen
Koordination der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG bereits in der Planung
Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
Identifikation und Bewertung von Gefährdungen aus Planung, Bauverfahren und Bauablauf
Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
Erstellung bzw. Mitwirkung bei der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Zusammenstellung der Vorankündigung für die zuständige Behörde
2. Leistungen in der Ausführungsphase (§ 3 BaustellV)
Koordination der Umsetzung des SiGe-Plans während der Bauausführung
Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans bei Änderungen im Bauablauf
Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
Abstimmung sicherheitsrelevanter Maßnahmen zwischen den Gewerken
Kontrolle der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes
Unterstützung des Bauherrn bei der Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
3. Baustellenbegehungen
Regelmäßige sicherheitstechnische Baustellenbegehungen
Erkennung von Sicherheits- und Gesundheitsgefahren
Dokumentation von Mängeln und Gefährdungen
Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen
Nachverfolgung der festgelegten Maßnahmen
4. Unterweisungen und Koordination
Teilnahme an Baubesprechungen mit sicherheitsrelevanten Themen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzbesprechungen auf der Baustelle
Koordination der Unterweisungen der beteiligten Unternehmen
Unterstützung bei der Abstimmung von Flucht- und Rettungswegen
5. Besondere Gefährdungen
Berücksichtigung besonderer Gefährdungen gemäß Anhang II BaustellV
Arbeiten in der Höhe und an Absturzkanten
Erd- und Tiefbauarbeiten
Arbeiten mit Gefahrstoffen
Arbeiten unter Spannung
Arbeiten in engen Räumen
Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
6. Unterlage für spätere Arbeiten (§ 3 Abs. 2 BaustellV)
Erstellung bzw. Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Zusammenstellung sicherheitsrelevanter Informationen für Wartung, Instandhaltung und Umbau
7. Zusammenarbeit mit Beteiligten
Zusammenarbeit mit Bauherrn, Planern und ausführenden Unternehmen
Abstimmung mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
Unterstützung bei behördlichen Kontrollen
8. Dokumentation
Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen
Erstellung von Begehungs- und Koordinationsprotokollen
Unterstützung bei der rechtssicheren Dokumentation gemäß BaustellV
9. Optionale Leistungen
Projektbezogene Betreuung nach Leistungsphasen
Unterstützung bei Groß- und Sonderbauvorhaben
Erweiterte Koordinationsleistungen nach Vereinbarung
Hinweis: Der Umfang der Leistungen richtet sich nach Art, Größe, Dauer und Gefährdungspotenzial des Bauvorhabens sowie nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauherrn.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für Ihr individuelles Angebot und Beratung.E-Mail: info@sicher-x.com
Phone: +49 15234716682